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Was bewirken die verschiedenen Start- und Enddaten in einem Mietvertrag?

Mietvertrag, Abrechnung und Verkaufspositionen haben jeweils eigene Daten.

Ein Mietvertrag hat drei Arten von Start- und Enddaten: die des Mietvertrags, die der Abrechnung und die jeder Verkaufsposition. Zusammen bestimmen sie, was OWNER wann abrechnet.

Die drei Daten

DatumWas es bestimmt
Start- und Enddatum MietvertragDen Zeitraum, in dem der Mieter die Einheit mietet.
Start- und Enddatum AbrechnungWann OWNER mit der Abrechnung beginnt und gegebenenfalls aufhört. Meist identisch mit dem Startdatum des Mietvertrags, es sei denn, es wurde bereits anderswo abgerechnet. Ein Enddatum trägst du nur ein, wenn die Abrechnung früher enden soll als der Mietvertrag.
Start- und Enddatum VerkaufspositionWann eine Verkaufsposition auf der Ausgangsrechnung erscheint oder nicht, zum Beispiel ein befristeter Rabatt.

Welches Datum hat Vorrang?

Die Daten sind geschichtet. Das Enddatum des Mietvertrags hat Vorrang vor dem Enddatum der Abrechnung, und dieses wiederum vor dem Enddatum einer Verkaufsposition.

Tipp: Endet der Mietvertrag? Dann genügt das Enddatum des Mietvertrags. Du musst kein Enddatum bei der Abrechnung oder bei jeder Verkaufsposition eintragen.

Mehr lesen: Verkaufspositionen und Abrechnungszeiträume.

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